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BGH, 07.02.2017 - 5 AR (VS) 4/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Behinderung des Gerichts durch sinnlose Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei Erfüllung seiner Aufgaben
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EGGVG § 29 Abs. 1
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Behinderung des Gerichts durch sinnlose Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei Erfüllung seiner Aufgaben
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.06.2010 - 1 BvR 2358/08
Missbrauchgebühren gegen Telekom-Anwälte
Auszug aus BGH, 07.02.2017 - 5 AR (VS) 4/17
Ein Gericht muss es nicht hinnehmen, durch sinnlose Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BVerfG; Beschlüsse vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 und vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08). - BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung offensichtlich …
Auszug aus BGH, 07.02.2017 - 5 AR (VS) 4/17
Ein Gericht muss es nicht hinnehmen, durch sinnlose Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BVerfG; Beschlüsse vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 und vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08).
- BGH, 31.01.2019 - III ZA 34/18
Prozesskostenhilfeversagung: Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines …
Die Gerichte müssen es nicht hinnehmen, auf diese Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unverhältnismäßig behindert zu werden (z.B. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2017 - III ZB 46/16, juris …und vom 1. Juni 2017 - III ZA 6/17, juris Rn. 3;… BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und vom 7. Februar 2017 - 5 AR (Vs) 4/17, juris; jeweils mwN). - OLG Karlsruhe, 12.04.2018 - 2 VAs 25/18
Strafverfahren: Bescheidlosstellung eines Anzeigeerstatters bei querulatorischem …
Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnlose Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden, so dass anderen Rechtssuchenden nur verzögert Rechtsschutz gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23.02.2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 - und vom 29.06.2010 - 1 BvR 2358/08; BGH, Beschlüsse vom 07.02.2017 - 5 AR (VS) 4/17 - und vom 11.05.2017 - 2 ARs 290/16 u.a. - [den Antragsteller betreffend]).